Hilfen für straffällig gewordene männliche Jugendliche
U-Haft-Vermeidung
Das Heinrich-Wetzlar-Haus
eine Sondereinrichtung gemäß § 71/72 JGG
- erzieherische Förderung allgemeiner Grundhaltungen
- erarbeiten neuer persönlicher und beruflicher Perspektiven
- schulische Hilfen in Form von Hauptschulabschluss im Rahmen der Schulfremden-Prüfung
- berufsorientiertes Training und Arbeitsförderung











