Festakt zum 100-jährigen Bestehen

Die Jugendeinrichtung Schloss Stutensee lud gemeinsam mit dem Landratsamt Karlsruhe Vertreter aus Politik, Ministerien und Behörden sowie ihre Mitarbeitenden, Geschäftspartner, Unterstützer sowie Pensionäre und Freunde ein, um am Freitag, den 19. Juli, das 100-jährige Bestehen zu feiern.

Landrat Dr. Christoph Schnaudigel eröffnete den offiziellen Festakt und begrüßte die Gäste. Seit 2009 ist der Landkreis Karlsruhe Träger der Jugendeinrichtung Schloss Stutensee und damit sei sie ein wichtiger Bestandteil der Jugendhilfestrukturen des Landkreises und ein unverzichtbarer Kooperationspartner, auf den der Landkreis immer zurückgreifen kann, wie zum Beispiel in der Zeit der Flüchtlingskrise, in der die Einrichtung 80 Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer schuf. Der Landrat sprach auch über Investitionen, die seit Beginn der Trägerschaft getätigt wurden, wie zum Beispiel die Sporthalle mit den Therapieräumen, damit die Einrichtung weiterhin neue und innovative Wege gehen kann.

Neue und innovative Wege ging bereits Dr. Heinrich Wetzlar, der 1919 mit seiner Frau Therese Wetzlar das Erziehungsheim Schloss Stutensee gründete. Als Vorsitzender des Karlsruher Bezirksvereins für Jugendschutz und Gefangenenfürsorge setzte sich Dr. Heinrich Wetzlar schon früh für straffällig gewordene Jugendliche ein. Dieser Gedanke wird bis heute noch mit dem Angebot der U-Haft Vermeidung in der Jugendeinrichtung fortgesetzt. Doch dieses ist nur ein Angebot von vielen, denn die Jugendeinrichtung hat sich stets zum Ziel gesetzt, sich nach dem Puls der Zeit weiterzuentwickeln und passgenaue Hilfen anzubieten.

„Die pädagogischen Ansätze sind überregional anerkannt“, so Frau Oberbürgermeisterin Petra Becker und betont, dass die Stadt Stutensee stolz sein kann, eine Einrichtung wie Schloss Stutensee im Rücken zu haben, die solch eine vorbildliche Arbeit leistet. 

Auch Bärbl Mielich, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, bedankte sich für das tägliche Engagement der Mitarbeitenden der Jugendeinrichtung. In ihrer Festrede erklärte sie, dass es eine gesellschaftspolitische Aufgabe sei, gute Voraussetzungen in der Kindheit zu schaffen. Denn Kinder seien die Zukunft und es müsse danach geschaut werden, dass es ihnen gut gehe. Das sei eine hochkomplexe Aufgabe geworden. Auf Landesebene wird stark daran gearbeitet, dass die Kinder und Jugendlichen geschützt und unterstützt werden, um eigene Wege zu gehen und eigene Persönlichkeiten zu entwickeln. Um diese Voraussetzungen zu schaffen, werden neue Angebote installiert. Neben dem „Masterplan Jugend“ gehören dazu Ganztagsschulen, die Schulsozialarbeit und das Konzept der Ombudschaft, das auch in der Jugendeinrichtung Schloss Stutensee erprobt wurde. Im Vordergrund stehen auch die Kinderrechte, die bereits in der UN-Kinderrechtskonvention verankert sind, doch es sei auch wichtig, dass diese im Grundgesetz zum Schutz der Kinder stärker zum Tragen kommen.

Für alle Anwesenden war es eine große Freude, dass Marie Louise Blans, die Urenkelin von Dr. Heinrich und Therese Wetzlar eigens aus Holland angereist ist. Ihr bedeute es viel, den Kontakt aufrecht zu erhalten, um zu sehen, wie sich das Projekt, für das sich ihre Urgroßeltern mit Herz und Seele eingesetzt haben, weiterentwickelt. Denn ihre Urgroßeltern wollten mit ihrem Schaffen die Welt zu einem besseren Ort machen und daher sei sie dankbar, dass dieses durch das Engagement der Mitarbeitenden fortgeführt wird.

Über Fortführungen und Neuerungen sprach zuletzt auch Geschäftsführer Jens Brandt, wie zum Beispiel über den Neubau für die U-Haft Vermeidung, dem der Kreistag einen Tag vor dem Festakt zugestimmt hat sowie über energetische und technische Erweiterungen. „Diese Neuerungen sind aber nur Mittel zum Zweck. Im Mittelpunkt stehen bei uns die Kinder. Wir verfolgen keine Gewinnmaximierung“, betonte Jens Brandt. Das >>Wir Gemeinsam<< stehe dabei im Vordergrund. Nur zusammen könne man den Kindern individuelle Lösungen und passgenaue Hilfen anbieten und so bedankte sich Jens Brandt bei allen Mitarbeitenden und Unterstützern sowie bei allen Gästen, dass sie der Einladung zum Festakt gefolgt sind.